Übersicht – Genehmigungen
Raumsonde Support Center
Das Raumsonde Support Center richtet sich an Veranstaltende von nicht-kommerziellen kulturellen Veranstaltungen im öffentlichen Raum in Berlin. Er unterstützt dich bei der Planung und Beantragung notwendiger Genehmigungen.
Je nach Art, Größe und Ort deiner Veranstaltung brauchst du eine oder mehrere Genehmigungen. Zuständig sind die Fachämter in den zwölf Berliner Bezirken. In der Regel gibt es keine zentrale Koordinierungsstelle innerhalb eines Bezirksamts.
Dieser Abschnitt gibt dir eine praxisnahe Orientierung für folgende Fragen:
Das Support Center zeigt dir dabei, wie du den Antragsassistenten von Raumsonde für die Beantragung von Genehmigungen und Erstellung von Unterlagen benutzen kannst. Es unterstützt dich dabei, die richtigen Genehmigungen zu identifizieren, erforderliche Unterlagen strukturiert zu erstellen und die formalen Anforderungen der Bezirksämter zu erfüllen.

Die Raumkarte von Raumsonde hilft dir dabei, einen passenden Ort für deine Veranstaltung zu finden. Über die Kartenebenen kannst du sehen, ob sich deine Veranstaltung in Bereichen befindet, für die besondere Genehmigungen erforderlich sind, z. B. Grünflächen oder öffentliche Straßen.
Das Support Center bündelt zentrale Themen, die für Genehmigungen im öffentlichen Raum relevant sind.
Folgende guides sind Bestandteil des Support Centers:
- Öffentliche Straßen und Plätze
- Öffentliche Grünflächen
- Fliegende Bauten (Bühnen & Zelte) (temporäre bauliche Anlagen nach Bauordnungsrecht)
- Sicherheit & Versicherung
- Gastronomie (Essen & Getränke)
- Abfallmanagement & nachhaltige Beschaffung
- Offenes Feuer & Pyrotechnik
- Immissionsschutz – Schall & Licht
- Ermittlung des erlaubten Lautstärkepegels für Open-Airs
- Maßnahmen gegen Lärm
- Beschallungsanlagen (PA) und Lärmprognosen
- Musikrechte & GEMA
- Checkliste nachhaltige Veranstaltungen
Welche Genehmigungen können erforderlich sein?
Nutzung einer öffentlichen Fläche (Sondernutzung)
Welche Genehmigungen du brauchst, hängt ab von:
- Ort der Veranstaltung (z. B. Straße, Platz, Park)
- Art, Umfang und Größe
- Technik, Lautstärke und Infrastruktur
Wenn du eine Veranstaltung im öffentlichen Raum durchführst (z. B. Straße, Platz, Park), brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis. Öffentlicher Raum sind Flächen, die im Eigentum der öffentlichen Hand (z. B. Land Berlin oder Bezirk) stehen und der Allgemeinheit zur Nutzung gewidmet sind. Sie sind frei zugänglich, dürfen aber nur mit Genehmigung für Veranstaltungen genutzt werden. Je nach Art der Fläche gelten unterschiedliche gesetzliche Grundlagen. Entsprechend können verschiedene Fachämter zuständig sein, vor allem:
- Straßen- und Grünflächenamt
- Umwelt- und Naturschutzamt
Je nach Standort kann es notwendig sein, mehrere Anträge auf Sondernutzung zu stellen.
Hinweis: Ausführliche Informationen findest du in den guides
Lärm- und Immissionsschutz
Wenn deine Veranstaltung Geräusche verursacht, die die Umgebung beeinflussen können (z. B. durch verstärkte Musik), kann eine Ausnahmegenehmigung für Lärmimmissionen nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin erforderlich sein. Das gilt für Veranstaltungen auf öffentlichen und privaten Flächen.
Die zuständige Behörde prüft dabei, ob die erwartete Lärmbelastung für Anwohnende voraussichtlich akzeptabel ist. Eine Genehmigung schafft einen klaren rechtlichen Rahmen und kann helfen, Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.
Hinweis: Ausführliche Informationen findest du im Guide Immissionsschutz Schall & Licht
Musikalische Darbietungen (GEMA)
Wenn bei deiner Veranstaltung Musik öffentlich wiedergegeben wird, ist dies in vielen Fällen melde- und vergütungspflichtig. Zuständig ist die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Sie vertritt die Urheberrechte von Komponist:innen, Textdichter:innen und Musikverleger:innen.
Eine Anmeldung ist erforderlich bei:
- Live-Musik
- DJ-Sets
- Musik von Tonträgern oder Streamingdiensten
- Film- und Videovorführungen mit Musik
Die Pflicht zur Anmeldung besteht unabhängig davon, ob Eintritt erhoben wird oder die Veranstaltung nichtkommerziell ist. Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, hängt unter anderem ab von Art der Musik, Veranstaltungsgröße und Nutzungsform.
Hinweis: Ausführliche Informationen findest du im Guide Musikrecht & GEMA bei Veranstaltungen
Angebot von Speisen und Getränken
Wenn auf deiner Veranstaltung Speisen oder (alkoholische) Getränke angeboten werden, kann hierfür eine zusätzliche Erlaubnis erforderlich sein. Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist beispielsweise eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich. Welche Erlaubnis benötigt wird, hängt von Art und Umfang des Angebots sowie von den Anbietenden ab.
Hinweis: Ausführliche Informationen findest du im Guide Gastronomie (Essen und Getränke)
Aufbauten, Technik und besondere Elemente
Bestimmte Elemente deiner Veranstaltung erfordern zusätzliche Genehmigungen:
- Pyrotechnik oder offenes Feuer: separate Erlaubnis erforderlich
- Temporäre Aufbauten (z. B. Bühne, Zelt, Tribüne): ggf. baugenehmigungspflichtig
Welche Anforderungen gelten, hängt von Größe, Höhe und Nutzung der Aufbauten ab.
Hinweis: Ausführliche Informationen findest du in den guides Feuer und Pyrotechnik und Fliegende Bauten (Bühnen & Zelte)
Weitere Abstimmungen und Sicherheitsaspekte
Je nach Veranstaltung und Veranstaltungsort sind weitere Abstimmungen erforderlich, zum Beispiel mit:
- Feuerwehr (Rettungswege, Brandschutz)
- Polizei (Sicherheitsabstimmung)
- BVG (bei Einschränkungen des Linienverkehrs)
- BSR (Abfallentsorgung)
- Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser)
Orientierungswerte aus der Praxis
- Ab etwa 500 erwarteten Personen kann eine Information der Polizei sinnvoll sein.
- Ab etwa 1.000 Personen wird häufig empfohlen, einen Sanitätsdienst einzubinden.
Diese Werte sind keine gesetzlichen Schwellenwerte. Sie dienen als Orientierung aus der Praxis. Maßgeblich ist immer die Einschätzung des zuständigen Bezirksamts. Die genannten Maßnahmen sind zudem nicht automatisch verpflichtend, dienen aber der Risikominimierung, erhöhen die Sicherheit vor Ort und können dazu beitragen, Abstimmungen mit Behörden und Anwohnenden zu erleichtern.
Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum ist sicherzustellen, dass Rettungswege jederzeit frei bleiben und Einsatzfahrzeuge (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienst) im Notfall Zugang haben. Wenn Bus- oder Tramlinien umgeleitet werden oder die reguläre Abfallentsorgung eingeschränkt ist, müssen die BVG bzw. die BSR frühzeitig informiert werden. In solchen Fällen ist eine Abstimmung mit dem Straßen- und Grünflächenamt sinnvoll, da dort die örtlichen Anforderungen und zuständigen Ansprechpartner bekannt sind.
Hinweis: Ausführliche Informationen findest du in den guides Sicherheit und Versicherung, sowie Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Welche Anlagen werden benötigt?
Häufig benötigen Anträge für die oben genannten Genehmigungen für deine Veranstaltung sehr ähnliche Dokumente als Anlage, insbesondere einen Lageplan, ein Veranstaltungskonzept, einen Versicherungsnachweis, sowie Sicherheitskonzept und einen Nachweis eines Sanitätsdienstes. Viele diese Anlagen kannst du mit dem Antragsassistenten von Raumsonde erstellen. Wie genau wird Folgenden genauer beschrieben.
Lageplan
Ein Lageplan ist eine der zentralen Anlagen für Veranstaltungsanträge. Er ermöglicht den zuständigen Stellen nachzuvollziehen, wo sich alle relevanten Elemente der Veranstaltung befinden, wie sie angeordnet sind und wie sie sich in den Ort einfügen.

Das Raumsonde Lageplan-Tool unterstützt dich dabei, eine Übersicht des Ortes und des Veranstaltungsaufbaus zu erstellen. Mit diesem Tool kannst du außerdem einen maßstabsgetreuen Lageplan als Overlay auf der Karte zeichnen.
Welche Informationen sollte ein Lageplan enthalten?
Der Lageplan sollte alle Informationen enthalten, die für die Bewertung der Durchführbarkeit und der möglichen Auswirkungen der Veranstaltung erforderlich sind, zum Beispiel:
- Umliegende Gebäude, Straßen, Gehwege, Plätze und Grünflächen mit Beschriftung
- Lage aller temporären baulichen und technischen Elemente der Veranstaltung
- Geplante Zäune, Absperrungen oder Einfriedungen (z. B. Umzäunungen)
- Wege, Straßen oder Durchgänge, die während der Veranstaltung zugänglich bleiben müssen (z. B. für Rettungsfahrzeuge)
Maßstab und Abmessungen
Trage alle Maße ein, die für die Beurteilung der Veranstaltung relevant sind, zum Beispiel:
- Fläche und Begrenzung des Veranstaltungsgeländes
- Breite von Fluchtwegen und Feuerwehrzufahrten
- Abmessungen von Bühnen, Tribünen oder vergleichbaren Aufbauten
Der Lageplan sollte maßstabsgetreu erstellt werden. So können auch Maße abgeschätzt werden, die nicht explizit eingezeichnet sind, aber für die Bewertung wichtig sind.
Angaben im Plankopf
Der Lageplan sollte einen Plankopf mit grundlegenden Informationen zur Zeichnung, zum Standort und zu den Antragstellenden enthalten. Dazu gehören:
- Name, Adresse und Kontaktperson der Veranstaltenden
- Adresse des Veranstaltungsortes
- Name und Art der Veranstaltung
- Datum, Uhrzeit und erwartete Anzahl der Teilnehmenden
- Titel der Zeichnung, Maßstab, Erstellungsdatum sowie eine Versions- oder Indexangabe
Legende
Alle relevanten Elemente sollten eindeutig erkennbar sein. Wenn direkte Beschriftungen den Plan unübersichtlich machen, empfiehlt sich eine strukturierende Legende mit Farben oder Symbolen.
Hinweis: Eine genaue Anleitung zur Nutzung des Lageplan-Tools findest du in der Dokumentation von Raumsonde
Veranstaltungskonzept
Du solltest ein Veranstaltungskonzept vorbereiten und allen Anträgen beifügen. Es fasst die wichtigsten Informationen zu deiner Veranstaltung zusammen. Einzelne Angaben können sich dabei in den Antragsformularen wiederholen. Das Konzept stellt sicher, dass alle beteiligten Behörden dieselben vollständigen Informationen erhalten.

Der Raumsonde Antragsassistent unterstützt dich bei der Beantragung der notwendigen Genehmigungen für deine Veranstaltung. Er kann viele Formulare und auch dein Veranstaltungskonzept erzeugen, das du an die zuständigen Stellen sendest.
Hinweis: Eine genaue Anleitung zur Nutzung des Antrags-Dashboards findest du in der Dokumentation von Raumsonde
Notwendige Angaben
Folgende Informationen sollten im Veranstaltungskonzept angegeben sein:
- Angaben zu Antragstellenden, Veranstaltenden und Kontaktperson
- Ort, Datum und Dauer der Veranstaltung, einschließlich Auf- und Abbauzeiten
- Kurze Beschreibung der Veranstaltung (siehe unten)
- Benötigte Fläche und geplante Anzahl der Teilnehmenden
- Falls vorgesehen: Zusammenfassung geplanter Verkehrsumleitungen oder temporärer Sperrungen
- Falls vorgesehen: Zusammenfassung der erforderlichen technischen Versorgungen, z. B. Strom, Wasser oder Toiletten
- Zusammenfassung der geplanten Sicherheits-, Hygiene- und Risikominderungsmaßnahmen, sofern diese nicht aufgrund der Veranstaltungsgröße in separaten Unterlagen dargestellt werden
- Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen zur Abfallentsorgung, sofern diese nicht aufgrund der Veranstaltungsgröße in separaten Unterlagen dargestellt werden
Veranstaltungsbeschreibung
Die folgenden Punkte sollten in der Veranstaltungsbeschreibung enthalten sein:
- Art der kulturellen Aktivitäten
- Zielgruppe
- Einbindung in Programme oder Förderkontexte (z. B. Fête de la Musique)
- Bezug zur lokalen Nachbarschaft
- Erwarteter Nutzen für den Ort und/oder die Gemeinschaft
- Erwartete Einschränkungen für andere Nutzungen während der Veranstaltung
- Finanzierungsquellen
- Einordnung der Veranstaltung als nichtkommerziell oder gewinnorientiert
Nachweis einer Veranstaltungsversicherung
Wenn du eine Veranstaltung organisierst, ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung erforderlich. Sie deckt deine gesetzliche Haftpflicht während der Vorbereitung, Durchführung und des Abbaus öffentlicher Veranstaltungen ab.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Als Veranstalter:in haftest du für Schäden, die durch dich selbst oder durch von dir beauftragte Unternehmen entstehen.
- Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme ab.
- Sie prüft geltend gemachte Ansprüche und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.
Hinweis: Ausführliche Informationen findest du im Guide Sicherheit & Versicherung
Verkehrszeichenplan
Wenn straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie Straßensperrungen, Halteverbote etc. erforderlich sind, musst du in der Regel einen Verkehrszeichen- oder Verkehrsplan einreichen.
Hinweis: Ausführliche Informationen findest du im Guide Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Sicherheits- und Sanitätskonzept
Sicherheitskonzept
Ein Sicherheitskonzept beschreibt, wie du Risiken erkennst und beherrschst. Es bündelt Zuständigkeiten und Maßnahmen, zum Beispiel:
- Einschätzung möglicher Gefahren (z. B. Wetter, Besucherverhalten, Lärmschutz, besondere Sicherheitslagen)
- Regelungen zu Ordnungskräften
- Maßnahmen zur Besucherlenkung
- Notfall- und Kommunikationsabläufe
Ein Sicherheitskonzept ist nicht immer verpflichtend. In der Regel muss es bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucher:innen vorgelegt werden. Es kann aber auch bei kleineren Veranstaltungen als Auflage verlangt werden, wenn das Risiko entsprechend eingeschätzt wird.
Das Sicherheitskonzept wird von Polizei, Feuerwehr und Genehmigungsbehörde geprüft und wird Bestandteil der Genehmigung.
Sanitätsdienst
Der Sanitätsdienst stellt die medizinische Erstversorgung auf deiner Veranstaltung sicher. Er ist nicht Teil der regulären Notfallrettung.
Orientierungswerte aus der Praxis (nicht verbindlich):
- unter ca. 500 gleichzeitig anwesenden Personen: meist kein Sanitätsdienst gefordert
- ab ca. 500 Personen: einfache sanitätsdienstliche Absicherung kann sinnvoll sein
- ab ca. 1.000 Personen: Sanitätsdienst wird häufig empfohlen
Entscheidend sind immer:
- die Art der Veranstaltung,
- die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen,
- die Einschätzung der zuständigen Behörden.
Hinweis: Ausführliche Informationen findest du im Guide Sicherheit & Versicherung

