Öffentliche Straßen und Plätze
Überblick
Dieser Guide erklärt, wie du eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze beantragst, welche Sondernutzungsgebühren anfallen können und wann zusätzlich eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis oder Anordnung erforderlich ist.
Hinweis: Wenn du noch unsicher bist, welche Genehmigungen deine Veranstaltung insgesamt braucht, beginne am Besten mit dem Guide Übersicht – Genehmigungen.
Was bedeutet Sondernutzung?
Öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze sind für den allgemeinen Verkehr und Aufenthalt bestimmt. Diese Nutzung ist gesetzlich als Gemeingebrauch festgelegt. Sobald du diese Flächen für eine Veranstaltung nutzt, liegt eine Sondernutzung vor.
Das gilt zum Beispiel, wenn du:
- Bühnen, Stände oder Technik aufstellst
- Flächen gezielt für Publikum nutzt
- öffentliche Bereiche absperrst
- Kabel, Zelte oder andere Aufbauten im Straßenraum platzierst
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Veranstaltung nicht-kommerziell ist, ob Eintritt erhoben wird oder wie lange sie dauert. Entscheidend ist, dass der öffentliche Straßenraum anders genutzt wird als im Alltag vorgesehen.

Auf der Raumkarte von Raumsonde kannst du mit Hilfe der Infolayer sehen, ob deine Veranstaltungsfläche auf öffentlichen Straßen oder Plätzen liegt.
Brauche ich eine Sondernutzungserlaubnis?
Eine Sondernutzungserlaubnis brauchst du, wenn deine Veranstaltung ganz oder teilweise auf öffentlichem Straßenland stattfindet und diese Fläche nicht mehr uneingeschränkt für alle nutzbar ist.
Zum öffentlichen Straßenland zählen:
- Haupt- und Nebenstraßen
- Gehwege
- Plätze
Sensible Bereiche im Straßenraum
Auch auf öffentlichem Straßenland können sich schutzwürdige Bereiche befinden. Dazu zählen sowohl öffentliches Grün als auch denkmalgeschützte Elemente.
Öffentliches Grün
Zum öffentlichen Grün gehören zum Beispiel Straßenbäume und Baumscheiben, begrünte Mittelstreifen und straßenbegleitende Grünflächen. Wenn deine Veranstaltung solche Bereiche berührt oder belastet, können besondere Anforderungen gelten – etwa zum Schutz von Boden, Wurzeln oder Vegetation.

Wenn deine Veranstaltung auf nicht offiziell designierten Grünflächen in der Nähe von Straßen stattfindet, wie hier am vorderen Teil der Fontanepromenade, ist es sinnvoll, trotzdem zusätzlich den Guide Veranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen heranzuziehen. Dort findest du Hinweise, wie öffentliche Grünanlagen geschützt werden können.
Denkmalschutz
Einzelne Straßen, Plätze oder Elemente im Straßenraum können unter Denkmalschutz stehen. Rechtsgrundlage ist das Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln).
Der Denkmalschutz ist kein eigenes Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen. Er kann jedoch Einfluss darauf haben:
- Ob und wie Flächen genutzt werden dürfen,
- Welche Aufbauten zulässig sind,
- Ob etwaige Anpassungen erforderlich sind.

Auf der Raumkarte von Raumsonde kannst du mit Hilfe der Infolayer sehen, ob deine Veranstaltungsfläche in der Nähe einer denkmalgeschützten Fläche liegt.
Eine Prüfung kann im Rahmen des Anmeldeverfahrens durch die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks erfolgen. Wenn du unsicher bezüglich es Denkmalschutzes bist, sprich dies frühzeitig bei der Antragstellung an. So lassen sich Schutzanforderungen berücksichtigen und spätere Änderungen vermeiden.
Genehmigungsprozess
Zuständigkeit
Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel vom Straßen- und Grünflächenamt des zuständigen Bezirksamts erteilt, in dessen Gebiet die Veranstaltung stattfindet. Häufig ist dort ein Fachbereich Sondernutzung zuständig. In Einzelfällen können bestimmte Sondernutzungen (z. B. temporäre Nutzungen vor Geschäften) auch durch andere Bereiche wie ein Ordnungsamt bearbeitet werden. Wenn Verkehrsmaßnahmen erforderlich sind, ist zusätzlich die Straßenverkehrsbehörde beteiligt. Eine zentrale Koordinierungsstelle gibt es nicht.
Hinweis: Eine Liste der zuständigen Ansprechpartner:innen für Sondernutzungen in den Bezirksämtern findest du auf der Kontaktliste für alle Bezirke
Bearbeitungszeit
Für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum solltest du eine Bearbeitungszeit von etwa 6 bis 9 Wochen einplanen. Die Dauer unterscheidet sich zwischen den Bezirken. Bei umfangreichen Verkehrsmaßnahmen oder mehreren beteiligten Stellen kann sie länger sein.
Gebühren
Für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums fallen zumeist Sondernutzungsgebühren an.
Wofür werden Gebühren erhoben?
Die Gebühren werden für die zeitlich begrenzte Nutzung öffentlicher Flächen erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Berliner Gebührenordnung und orientiert sich an folgenden Faktoren:
- Größe der genutzten Fläche
- geplante Dauer der Nutzung
- Art der Nutzung (z. B. Bühne, Stand, Technik)
- Gemeinnützigkeit
Gebührenfreie Sondernutzungen
Nach der Sondernutzungsgebührenverordnung Berlin sind bestimmte Sondernutzungen gebührenfrei, unter anderem wenn sie ausgeübt werden durch:
- Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts
- als gemeinnützig anerkannte Organisationen, sofern die Sondernutzung unmittelbar der Durchführung gemeinnütziger Zwecke dient
Gebührenfreiheit bedeutet nicht, dass keine Genehmigung erforderlich ist.
Verwaltungsgebühren
Unabhängig von Sondernutzungsgebühren können Verwaltungsgebühren anfallen. Sie decken dabei den Aufwand für:
- Prüfung und Bearbeitung der Anträge
- Beteiligung weiterer Stellen
- Erstellung der Bescheide
Verwaltungsgebühren können auch entstehen, wenn Anträge geändert werden, zusätzliche Unterlagen nachgereicht werden müssen oder ein Antrag abgelehnt wird.
Wann brauchst du zusätzlich eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis?
Die Sondernutzungserlaubnis betrifft die Nutzung öffentlicher Flächen. Sobald eine Veranstaltung Auswirkungen auf den Verkehr hat, kommt die straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis hinzu.
Eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis oder Anordnung ist erforderlich, wenn deine Veranstaltung zum Beispiel:
- Straßen oder Fahrspuren sperrt
- Parkplätze aufhebt
- Geh- oder Radwege umleitet
- Zufahrten verändert
- Bus- oder Lieferverkehr beeinflusst
Das gilt auch, wenn diese Maßnahmen nur vorübergehend sind oder nur einzelne Stunden betreffen. Ziel des Verfahrens ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Rettungswege freizuhalten.
Zuständigkeit bei Verkehrsmaßnahmen
- Bei Nebenstraßen liegt die Zuständigkeit beim Bezirksamt.
- Bei Hauptverkehrsstraßen oder zentralen Bereichen ist zumeist direkt die Senatsverwaltung zuständig.
Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Ort und Umfang der Veranstaltung ab.
Verkehrszeichen- und Verkehrsplan
Wenn straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, musst du in der Regel einen Verkehrszeichen- oder Verkehrsplan einreichen.

Beispiel eines Verkehrsplans. Er kann im Genehmigungsprozess in bis zu fünf Ausfertigungen verlangt werden. Die genaue Anzahl legt das zuständige Bezirksamt fest. (Quelle: BBFC)
Dieser Verkehsplan sollte folgende Aspekte zeigen:
- Welche Bereiche gesperrt werden
- Wo Absperrungen stehen
- Welche Verkehrszeichen aufgestellt werden
- Wie Umleitungen verlaufen
- Wie Rettungswege gesichert bleiben
Hinweis: Weitere Informationen und Musterbeispiele für Verkehrszeichenpläne findest du auf der Seite der Berlin Brandenburg Film Commission (BBFC)
Typische Unterlagen
Für Sondernutzungen und straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen werden in der Regel Unterlagen benötigt, aus denen Flächennutzung und mögliche Auswirkungen hervorgehen.
Typische Unterlagen sind:
- Lageplan
- Angaben zur erwarteten Besucherzahl
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Veranstaltende
- bei Verkehrseingriffen: Verkehrszeichen- oder Verkehrsplan
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, entscheidet das zuständige Bezirksamt.
Hinweis: Eine ausführliche Beschreibung von Lageplan, Veranstaltungskonzept und weiteren Anlagen findest du im Guide Übersicht – Genehmigungen.
Rechtliche Grundlagen
Die in diesem Guide beschriebenen Verfahren beruhen auf gesetzlichen Regelungen. Du musst diese nicht im Detail kennen, um Anträge zu stellen. Sie werden hier genannt, um die Abläufe transparent und nachvollziehbar zu machen.
Zentrale Grundlagen sind:
- Berliner Straßengesetz (BerlStrG) – Sondernutzung öffentlicher Straßen
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Verkehrsregelungen bei Veranstaltungen
- Sondernutzungsgebührenverordnung Berlin – Gebühren und Gebührenfreiheit
- Verwaltungsgebührenordnung Berlin – Verwaltungsgebühren
Hinweis: Weiterführende Informationen zum Genehmigungsprozess findest du im Service-Portal Berlin und auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Bezirksämter (Kontaktliste).

