Sicherheit & Versicherung
Überblick
Veranstaltungen im öffentlichen Raum bringen unterschiedliche Sicherheitsrisiken mit sich – durch viele gleichzeitig anwesende Personen, temporäre Aufbauten und Technik sowie durch Wetter, Brandgefahren oder konflikthafte Situationen. Eine gute Sicherheitsplanung hilft dir, Risiken früh zu erkennen und Maßnahmen (z. B. Fluchtwege, Trinkwasser, Sanitätsdienst) nachvollziehbar zu planen.

Ein Sicherheitskonzept bündelt die Ergebnisse deiner Risiko- und Maßnahmenplanung – und hilft dir, bei Rückfragen im Genehmigungsverfahren oder für die Veranstalterhaftpflichtversicherung auskunftsfähig zu sein.
Typische Risikotreiber sind:
- viele Personen auf engem Raum
- temporäre bauliche Anlagen (Bühnen, Zelte, Tribünen)
- technische Installationen (Strom, Licht, Ton)
- Brand- und Explosionsgefahren (z. B. Feuer, Gas, Pyrotechnik)
- Wetterereignisse (Hitze, Sturm, Starkregen)
- Alkoholkonsum oder konfliktträchtige Situationen
Die konkreten Anforderungen ergeben sich immer aus dem Genehmigungsverfahren. Sie hängen u. a. von Ort/Fläche, Größe/Dauer, Programm und der Einschätzung des zuständigen Bezirksamts ab.
Hinweis: Je nach Größe und Nutzung kann außerdem das Versammlungsstättenrecht relevant werden. Auch wenn dein Ort formal keine Versammlungsstätte ist, werden Anforderungen (z. B. Rettungswege, Belegung, Sicherheitsinfrastruktur) im Genehmigungsverfahren häufig als fachliche Orientierung herangezogen.
Sicherheitsplanung
Gefährdungsbeurteilung
Vor der Veranstaltung solltest du eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dabei kannst du dich an folgenden Schritten orientieren:
- Sicherheitsrelevante Bereiche festlegen (z. B. Ein- und Ausgänge, Bühnenbereiche)
- Gefährdungen und Einflussfaktoren ermitteln (z. B. Überfüllung, Stolperstellen, Brandquellen, extreme Wetterlagen, Konfliktsituationen)
- Risiken analysieren und priorisieren (z. B. Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensausmaß, Abwehrmöglichkeiten)
- Schutzmaßnahmen festlegen (z. B. Begrenzung der Besucher:innenzahl, Sanitätsdienst, Ordnungskräfte, Glasverbot)
- Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen (Kontrollen vor Beginn, während und nach der Veranstaltung)
- Ergebnisse dokumentieren (schriftliche Festhaltung und Bewertung der Maßnahmen)
Die Verantwortung für Sicherheit und Ordnung liegt bei dir als Veranstalter:in. Aufgaben können zwar vertraglich delegiert werden, die Gesamtverantwortung nach außen bleibt jedoch bestehen.

Du kannst das Lageplan-Tool von Raumsonde nutzen, um während des Genehmigungsprozesses sicherheitsrelevante Bereiche zu erkennen, Schutzmaßnahmen (z.B. ein Erste-Hilfe-Zelt) festzulegen und dies für den Genehmigungsprozess zu dokumentieren
Besucherströme prüfen
Bei Veranstaltungen mit vielen gleichzeitig anwesenden Personen ist die Steuerung von Besucherströmen zentral. Das DIM-ICE-Modell ist ein strukturierter Planungsansatz für das Crowd Management (Steuerung von Besucher:innen). Es unterstützt dich dabei, relevante Einflussfaktoren über alle Phasen einer Veranstaltung systematisch zu prüfen.
Das Modell unterscheidet drei Kernfaktoren:
- Design: Räumliche und bauliche Gestaltung (z. B. Flächen, Wege, Ein- und Ausgänge)
- Information: Visuelle und akustische Kommunikation (z. B. Beschilderung, Durchsagen, Besucherlenkung)
- Management: Organisation, Zuständigkeiten, Personal, Abläufe
Diese Faktoren werden über drei Phasen hinweg betrachtet:
- Ingress – Ankunft und Einlass
- Circulation – Aufenthalt und Bewegung auf der Veranstaltungsfläche
- Egress – Verlassen der Veranstaltung
Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Maßnahmen strukturiert festzulegen und sowohl reguläre Abläufe als auch Notfälle nachvollziehbar zu planen und zu überprüfen.
Hinweis: Ausführliche Informationen zum Crowd Management findest du im Crowd Management Guide von yourope.
Sicherheits- und Sanitätskonzepte
Sicherheitskonzept
Ein Sicherheitskonzept fasst die Ergebnisse deiner Gefährdungsbeurteilung zusammen.
Es enthält insbesondere:
- Beschreibung der Veranstaltung und der Veranstaltungsfläche
- Identifizierte Risiken
- Festgelegte Schutzmaßnahmen
- Zuständigkeiten
- Notfall- und Kommunikationsabläufe

Ein elementarer Bestandteil eines Sicherheitskonzepts sind festgelegte Schutzmaßnehmen, wie zum Beispiel gut markierte Fluchtwege einzuplanen, welche auch während der Veranstaltung immer frei bleiben müssen.
Ein Sicherheitskonzept ist nicht automatisch verpflichtend. Es wird bei größeren Veranstaltungen (ab 5.000 gleichzeitig anwesenden Personen) oder bei risikobehafteten Veranstaltungen regelmäßig gefordert. Im Genehmigungsverfahren wird es durch Polizei, Feuerwehr und Genehmigungsbehörde geprüft.
Hinweis: Ausführliche Informationen sowie eine Mustervorlage bietet der Guide Sicherheit bei Veranstaltungen des Landes NRW.
Sanitätskonzept
Ein Sanitätskonzept beschreibt, wie die medizinische Absicherung deiner Veranstaltung organisiert ist. Der Sanitätsdienst gehört nicht zum öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst und ist von dir als veranstaltender Person auf eigene Kosten zu beauftragen.
Der Sanitätsdienst:
- Übernimmt die qualifizierte Erstversorgung vor Ort
- Alarmiert bei medizinischen Notfällen unverzüglich die Notfallrettung über 112
- Weist die Notfallrettung am Einsatzort ein
Die Bemessung erfolgt risikobasiert. Maßgeblich sind die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen, die Art der Veranstaltung und besondere Risiken. Für Veranstaltungen ohne besonderes Risiko gelten folgende Orientierungswerte:
- Unter ca. 500 gleichzeitig Anwesenden: in der Regel kein Sanitätsdienst gefordert
- 500–1.000 gleichzeitig Anwesende: mindestens zwei Helfende
- 1.001–3.000 gleichzeitig Anwesende: mindestens vier Helfende
- Mehr als 3.000 gleichzeitig Anwesende oder erhöhtes Risiko: Bemessung mit der Berliner Feuerwehr abstimmen
Hinweis: Ausführliche Informationen findest du im Merkblatt der Berliner Feuerwehr (Stand 03/2025).
Rechtlicher Rahmen
Genehmigungsverfahren
Polizei und Feuerwehr werden im Genehmigungsverfahren in der Regel durch die zuständige Behörde beteiligt. Wenn Einschränkungen im ÖPNV oder in der Abfallentsorgung zu erwarten sind, sollten außerdem BVG und BSR frühzeitig informiert werden. Auch wenn kein formelles Sicherheitskonzept gefordert wird, solltest du die Sicherheitsrisiken deiner Veranstaltung eigenständig prüfen. Bei Unsicherheiten stimme dich frühzeitig mit der Genehmigungsbehörde ab.
Orientierungswerte aus der Praxis (nicht verbindlich):
- Ab etwa 500 erwarteten Personen: Eine Information der Polizei kann hilfreich sein
- Ab etwa 1.000 erwarteten Personen: Eine Anfrage zum Sanitätsdienst wird häufig empfohlen
Hinweis: Diese Hinweise ersetzen keine behördliche Entscheidung. Bei Fragen findest du eine Liste der zuständigen Ansprechpartner:innen auf der Kontaktliste für alle Bezirke
Versammlungsstättenrecht
Nach § 23 der in Berlin geltenden Betriebs-Verordnung (BetrVO) gilt ein Ort typischerweise als öffentliche Versammlungsstätte, wenn er in eine der folgenden Kategorien fällt:
- Versammlungsräume, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen.
- Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind und insgesamt mehr als 1.000 Besucher fassen
- Sportstadien und Freisportanlagen mit Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind und mehr als 5.000 Besucher fassen
Ob diese Vorschriften im konkreten Fall Anwendung finden, hängt von der baulichen Ausgestaltung und der Nutzung des Veranstaltungsortes ab. Viele Veranstaltungsorte im öffentlichen Raum erfüllen diese Voraussetzungen jedoch nicht. Einzelne Anforderungen (z. B. Rettungswege, Besucherzahlen oder die Berechnung erforderlicher Toiletten) werden im Genehmigungsverfahren dennoch häufig als fachliche Orientierung herangezogen.
Die grundlegenden baulichen und betrieblichen Pflichten (z. B. Brandschutz, Rettungswege) liegen beim Betreiber der Versammlungsstätte (also in der Regel nicht bei dir als veranstaltender Person). Trotzdem muss dein Aufbau zur genehmigten Nutzung und zur zulässigen Belegung passen. Sicherheitsrelevante Infrastruktur, insbesondere Rettungs- und Fluchtwege, darfst du nicht beeinträchtigen.
Hinweis: Frag die Vermieter:in oder Eigentümer:in am frühzeitig, ob der Veranstaltungsort als Versammlungsstätte nach BetrVO betrieben wird und welche maximale Besucherzahl für dein konkretes Event möglich ist.
Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind zum Beispiel Bühnen, Zelte, Tribünen oder temporäre Überdachungen.
Für solche Anlagen können baurechtliche Nachweise oder Abnahmen erforderlich sein. Die Anforderungen müssen im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Hinweis: Ausführliche Informationen findest du im Guide Fliegende Bauten (Bühnen & Zelte).
Sicherheitsrisiken
Im Folgenden werden Gefährdungen beschrieben, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung entstehen können. Die Themen bauen aufeinander auf: zunächst Risiken durch Personen, anschließend bauliche und technische Aspekte sowie besondere Gefahren durch Feuer, Wetter und Gesundheit.
Besucherbezogene Risiken
Bei Veranstaltungen treffen viele Menschen auf engem Raum zusammen. Dadurch entstehen besondere Anforderungen an Planung und Steuerung. Risiken können Besuchende betreffen; zugleich können Gefahren auch von Besucher:innen ausgehen.
Typische Risiken sind:
- Hohe Personendichte
- Engstellen
- Blockierte Rettungswege
- Fehlende Orientierung

Gerade bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen können Ein- und Auslasskontrollen helfen, Besucherströme zu kontrollieren und bei drohender Überfüllung einen Einlassstop durchzusetzen.
Weitere Risiken ergeben sich aus dem Verhalten von Besucher:innen. Stark alkoholisierte Personen können aggressives Verhalten zeigen oder Gefahren falsch einschätzen. Auseinandersetzungen zwischen Besucher:innen können eskalieren und die Sicherheit beeinträchtigen. Für die Planung von Besucherströmen kannst du mit dem DIM-ICE-Modell arbeiten.
Technische und bauliche Risiken
Neben dem Verhalten von Personen spielen bauliche und technische Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle. Sie bestimmen, ob sich Risiken kontrollieren lassen oder verstärken.
Dazu gehören insbesondere:
- Standsicherheit temporärer Anlagen
- Sichere Stromversorgung
- Schutz vor elektrischen Gefahren
Bauliche Anlagen müssen standsicher sein und den Herstellerangaben entsprechen. Anlagen auf dem Veranstaltungsgelände sollten geprüft sein. Die Besucher:innenkapazität muss der verfügbaren Fläche entsprechen. Achte auf eine barrierefreie Begehbarkeit von Wegen. Rettungswege sowie Flächen für die Feuerwehr müssen jederzeit frei und nutzbar bleiben, auch während Auf- und Abbau. Feuerwehrzufahrten und Hydranten dürfen nicht verstellt werden.
Hinweis: Zu technischen und baulichen Risiken gibt es jeweils Merkblätter der Berliner Feuerwehr:
Brand- und Explosionsrisiken
Bestimmte technische Einrichtungen und Betriebsformen erhöhen das Gefährdungspotenzial zusätzlich, insbesondere offene Flammen, Gasgeräte und pyrotechnische Effekte.
Offenes Feuer, Pyrotechnik und hitzeerzeugende Geräte erhöhen das Brand- und Explosionsrisiko und unterliegen besonderen Anforderungen.
Flüssiggas
Beim Einsatz von Flüssiggas (z. B. bei Cateringständen) gilt:
- Nur geprüfte und zugelassene Geräte verwenden
- Prüfungen dokumentieren
- Gasflaschen im Veranstaltungsbereich nur unter den geltenden Vorgaben lagern
Hinweis: Zum Thema Flüssiggas bei Veranstaltungen gibt es ein gesondertes Merkblatt der Berliner Feuerwehr.
Feuerwerke & Pyrotechnik
Der Einsatz von Pyrotechnik unterliegt eigenständigen sprengstoffrechtlichen Vorgaben (Sprengstoffgesetz und 1. SprengV). Pyrotechnik ist nicht automatisch Bestandteil der regulären Veranstaltungsgenehmigung und kann zusätzliche Anzeige- oder Genehmigungspflichten auslösen.
Auch wenn das Sprengstoffrecht einen Einsatz grundsätzlich zulässt, kann dieser im Rahmen der Veranstaltung aus brandschutz- oder ordnungsrechtlichen Gründen untersagt oder mit Auflagen versehen werden.
In öffentlichen Grünanlagen sind offenes Feuer und Pyrotechnik häufig nicht zulässig. Ob eine Nutzung möglich ist, hängt vom Standort und vom Genehmigungsverfahren ab.
Hinweis: Mehr Informationen zum Thema Pyrotechnik findest du im Guide zu offenen Feuern & Pyrotechnik
Feuerlöscher
Für den Brandschutz müssen häufig Feuerlöscher bereitstehen. Die Pflicht kann Teil der Auflagen im Genehmigungsbescheid sein.
Feuerlöscher sollen dem Standpersonal ermöglichen, Entstehungsbrände frühzeitig zu löschen.
Wichtig ist, dass Feuerlöscher..
- einsatzbereit und geprüft sind
- gut erreichbar und nicht verstellt sind
- zu den vorhandenen Brandgefahren passen (Löschmittelart und -menge)
- dem Personal bekannt sind (Standort und Bedienung)
Hinweis: Zum Thema Vorhaltung von Feuerlöschern auf Veranstaltungen gibt es ein gesondertes Merkblatt der Berliner Feuerwehr.
Witterungsbedingte Risiken
Auch bei erfüllten baulichen und technischen Anforderungen kann sich die Sicherheitslage durch äußere Einflüsse kurzfristig verändern. Wetterbedingungen zählen zu den wichtigsten dynamischen Risikofaktoren.
Wetterrisiken sollten deshalb Bestandteil deiner Gefährdungsbeurteilung sein. Für die Einschätzung kannst du offizielle Wetterwarnungen nutzen, zum Beispiel vom Deutschen Wetterdienst.
Maßnahmen zum Umgang mit Wetterrisiken sind nicht automatisch verpflichtend. Sie dienen aber der Risikominimierung und erhöhen die Handlungsfähigkeit in kritischen Situationen. Es gibt keine festen Schwellenwerte, ab wann eine Veranstaltung abgebrochen werden muss. Maßgeblich sind immer die konkrete Gefährdung vor Ort und die Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Umgang mit starker Hitze
Hohe Temperaturen können zu Kreislaufproblemen, Dehydrierung und Erschöpfung führen. Besonders betroffen sind Kinder, ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Personal mit langen Einsatzzeiten.
Mögliche Maßnahmen zur Vorsorge bei starker Hitze sind:
- Kostenloses Trinkwasser oder leicht zugängliche, ausgeschilderte Wasserstellen
- Schattenbereiche (z. B. Zelte, Sonnensegel)
- Pausen für Mitarbeitende und Helfende
- Sichtbare Informationen zum Hitzeschutz (Trinken, Sonnenschutz)
- An Hitzebedingungen angepasste Einsatzzeiten für Auf- und Abbau (z. B. Beginn bereits ab 6:00 Uhr)

Angebote wie kostenlose Sonnenmilchspender können dabei helfen, Sonnenbrände zu verhindern und gleichzeitig über witterungsbedingte medizinische Risiken aufzuklären. (Quelle: dpa)
Starkregen und Unwetter
Starkregen, Sturm oder Gewitter können Flächen kurzfristig unbenutzbar machen und technische Risiken erhöhen.
Typische Risiken sind:
- Rutschige Wege
- Unterspülte oder aufgeweichte Böden
- Wasser in elektrischen Anlagen
- Eingeschränkte Rettungswege
- Gefährdung durch Bühnen, Zelte, Aufbauten, lose Gegenstände oder herabfallende Äste
Mögliche Maßnahmen:
- Prüfen, ob Flächen Wasser ableiten oder Wasseransammlungen bilden
- Kabel, Steckverbindungen und Technik vor Feuchtigkeit schützen
- Wege und Übergänge rutschfest halten und freihalten
- Aufbauten standsicher gemäß Herstellerangaben errichten
- Bei konkreter Gefährdung die Veranstaltung unterbrechen oder beenden
- Rettungswege jederzeit nutzbar halten
- Information und Umleitung von Besucher:innen planen
- Zustand von Bäumen und größeren Ästen vor und während der Veranstaltung prüfen

Gerade im Sommer können plötzliche Sommergewitter für unvorbereite Veranstalter:innen eine Herausforderung darstellen. Eine vorrübergehende Unterbrechung der Veranstaltung kann helfen, Verletzungen vorzubeugen und Zelte, sowie Technik vor weiteren Schäden zu schützen. Siehe hier für auch den Abschnitt Veranstalterhaftpflicht und Versicherungen (Quelle: plauen.de)
Gesundheitliche Risiken
Neben akuten Gefahren durch Menschen, Technik oder Wetter können auch gesundheitliche Risiken auftreten, die organisatorische Maßnahmen erfordern. Ein Hygienekonzept beschreibt dabei, wie Gesundheitsrisiken reduziert werden können.

Auf der Raumkarte von Raumsonde kannst du mit Hilfe der Infolayer sehen, wo sich bei deiner geplanten Veranstaltungsfläche die nächsten öffentlichen Toiletten befinden. Dies ist vor allem für kleinere Open-Air Veranstaltungen wichtig.
Es kann sinnvoll sein, wenn du:
- Speisen oder Getränke ausgibst
- Sanitäranlagen bereitstellst
- Mit vielen gleichzeitig anwesenden Personen rechnest
Ein einfaches Hygienekonzept enthält beispielsweise:
- Klare Zuständigkeiten
- Regelungen zu Reinigung und Abfall
- Maßnahmen zur Handhygiene
- Vorgehen bei Krankheitsfällen
Hinweis: Ob ein schriftliches Hygienekonzept erforderlich ist, hängt vom Veranstaltungsformat und von behördlichen Vorgaben ab. Wenn du unsicher bist, frage beim zuständigen Bezirksamt nach.
Veranstalterhaftpflicht und Versicherungen
Wenn du eine Veranstaltung organisierst, ist in der Regel eine Veranstalterhaftpflichtversicherung erforderlich. Für Genehmigungen im öffentlichen Raum wird dabei ein entsprechender Versicherungsnachweis verlangt.
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt deine gesetzliche Haftpflicht während Vorbereitung, Durchführung und Abbau der Veranstaltung ab.
- Als Veranstalter:in haftest du für Schäden, die durch dich selbst oder durch von dir beauftragte Unternehmen entstehen.
- Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme ab.
- Sie prüft geltend gemachte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.
An Vorbereitung, Durchführung und Abbau sind viele Personen beteiligt. Auch bei sorgfältiger Planung besteht ein Risiko für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Tritt ein Schaden im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf, liegt die Haftung in der Regel bei der veranstaltenden Person.
Wichtig: Die Veranstalterhaftpflichtversicherung hilft, finanzielle Folgen zu begrenzen, und bietet Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Leistungsumfang
Im Schadensfall prüft die Versicherungsgesellschaft, ob eine Haftung besteht und ob die Forderung berechtigt ist. Ist dies der Fall, übernimmt die Versicherung den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, gegebenenfalls auch gerichtlich.
Kein Versicherungsschutz besteht bei vorsätzlich verursachten Schäden. Bußgelder und Strafen werden in der Regel nicht von der Veranstalterhaftpflichtversicherung übernommen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt – sofern vorhanden – typischerweise Verfahrenskosten, nicht jedoch den eigentlichen Haftungsschaden.
Welche Schäden sind versichert?
In Berlin gibt es keine landesweit festgelegten Mindestversicherungssummen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Einzelfallprüfung im Genehmigungsverfahren durch das zuständige Bezirksamt und können je nach Veranstaltung variieren.
- Personenschäden: Wenn die Gesundheit einer Person im Zusammenhang mit der Veranstaltung beeinträchtigt wird (z. B. durch eine Verletzung), können daraus entstehende Ansprüche abgedeckt sein.
- Sachschäden: Wenn Eigentum Dritter beschädigt wird (z. B. gemietete Räume oder Einrichtungen).
- Vermögensschäden: Finanzielle Nachteile, die unmittelbar aus einem versicherten Personen- oder Sachschaden entstehen (z. B. Verdienstausfall nach einer Verletzung).
Hinweis: Je nach Art der Mitwirkung kann zusätzlich eine Unfallversicherung erforderlich oder sinnvoll sein. Kläre die Anforderungen deshalb frühzeitig.
Versicherte Personen
Je nach Vertrag umfasst der Versicherungsschutz häufig:
- Besuchende
- Aktiv Mitwirkende (z. B. Künstlerinnen und Künstler)
- Mitarbeitende und ehrenamtlich Helfende
- Personen mit Leitungs-, Sicherungs- oder Aufsichtsfunktion
Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und sollte vorab geprüft werden.
Schäden an gemieteten Gebäuden und Räumen
Für Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen haftest du als Veranstalter:in in der Regel selbst.
Voraussetzung für Versicherungsschutz ist häufig eine dokumentierte Begehung vor und nach der Veranstaltung. Bestehende und neu entstandene Schäden sollten schriftlich und idealerweise mit Fotos festgehalten werden.
Je nach Versicherungsvertrag können weitere Risiken mitversichert sein, zum Beispiel:
- Auf- und Abbauarbeiten (Bühnen, Kabel, Zelte, Tribünen)
- Betrieb von Beleuchtungs-, Beschallungs- und technischem Equipment
- Risiken im Zusammenhang mit Datenschutz und Internetnutzung
- Ausgabe von Speisen und Getränken
- Einsatz von Pyrotechnik
- Verlust fremder Schlüssel
Hinweis: Welche Risiken tatsächlich abgedeckt sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Wenn du mehr dazu wissen willst, tausche dich im Forum des Raumsonde Support Centers mit anderen Veranstalter:innen aus
Weiterführende Informationen
- Hessisches Ministerium des Inern und für Sport – Guide Sicherheit bei Grossveranstaltungen
- Berliner Feuerwehr – Veranstaltungssicherheit
- Berliner Feuerwehr – Merkblatt „Flächen für die Feuerwehr“
- Deutscher Wetterdienst – Amtliche Wetterwarnungen zu Hitze, Starkregen, Sturm und Gewitter
- Land Berlin – Hitzeschutz
- Ministerium des Inneren NRW – (Sicherheit bei Veranstaltungen)
- KlAnG – Maßnahmen zur Klimaanpassung von Großveranstaltungen
- KlimaEvent: Handlungsempfehlungen für den Schutz vor Extremwetter

