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Öffentliche Grünflächen


Überblick

Öffentliche Grünflächen unterscheiden sich von Straßen und Plätzen vor allem dadurch, dass sie überwiegend unversiegelt sind, also nicht mit Asphalt, Beton oder Pflaster bedeckt. Sie erfüllen wichtige Funktionen für Erholung, das Stadtklima sowie Natur- und Artenschutz.

In Berlin gibt es zwei Kategorien, die rechtlich zu unterscheiden sind:

  1. Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG): Parks, Grünanlagen, begrünte Plätze, Spielplätze
  2. Grünflächenartige Freiflächen ohne Widmung nach dem Grünanlagengesetz: Tempelhofer Feld, o.Ä. (meist betrieben von Grün Berlin GmbH)

Hinweis: Einige der beliebtesten Grünflächen für Open-Air Veranstaltungen (z.B. Tempelhofer Feld oder Gleisdreieck) sind zugleich nicht gewidmet und stattdessen von Grün Berlin verwaltet. Für die Genehmigungsverfahren in diesen Fällen findest du mehr Informationen im Abschnitt Veranstaltungen auf Flächen der Grün Berlin GmbH

Veranstaltungen auf Gruenflächen

Wenn du eine Veranstaltung in einem Park oder auf einer öffentlichen Grünfläche planst, gelten in vielen Fällen strengere Auflagen als auf Straßen oder Plätzen.

Diese zentrale Unterscheidung bestimmt, welche spezifischen Gesetze gelten, welche Genehmigung nötig ist und welche Behörde zuständig ist. Dieser Guide behandelt außerdem von den Bezirken ausgewiesene Flächen für nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen, sowie das Konzept der Freiraumverträgliche Kulturveranstaltungen Am Ende findest du außerdem eine Checkliste für Natur- und Flächenschutz


Gewidmete Grünanlagen

Eine Fläche ist gewidmet, wenn sie offiziell als öffentliche Grün- oder Erholungsanlage nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG) geführt wird.

Für diese Flächen gilt:

  • Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen und nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Es ist immer eine Ausnahmegenehmigung nach dem Grünanlagengesetz erforderlich.
Grünflächen und Naturschutzgebiete in Raumsonde

Auf der Raumkarte von Raumsonde kannst du sehen, ob deine Veranstaltungsfläche eine gewidmete Grünfläche ist oder sogar in einem Naturschutzgebiet liegt.

Wenn du mehr über die Widmung der Grünfläche erfahren möchtest, findest du hier verlässliche Hinweise:

  • Grünflächenverzeichnis des jeweiligen Bezirks (Auskunft über das jeweilige Bezirksamt)
  • Rückfrage beim zuständigen Straßen- und Grünflächenamt
  • Beschilderung vor Ort („Tulpenschild“): Dieses Schild kennzeichnet öffentliche Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz. Es bedeutet: Die allgemeinen Regeln des Grünanlagengesetzes gelten auch ohne zusätzliche Verbotsschilder.

Eine gewidmete Grünanlage kann zusätzlich Gartendenkmal oder Natur-/Landschaftsschutzgebiet sein. In diesem Fall gelten weitere gesetzliche Regelungen, die zusätzlich zu beachten sind.

Beschilderung für Grünflächen

Neben den sog. "Tulpenschildern" heben Zusatzschilder (z. B. Grillverbot, Leinenpflicht) einzelne Regeln hervor, die auf den jeweiligen Grünflächen gelten. Sie stellen keine vollständige Auflistung der geltenden Vorgaben dar (Quelle: Berlin.de).

Zusätzliche Hintergrundinformationen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz:


Ausnahmegenehmigung (Grünanlagengesetz)

Veranstaltungen in öffentlichen Grünanlagen benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 5 GrünanlG. Zuständig ist das Straßen- und Grünflächenamt des jeweiligen Bezirks.

Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.
  • Kommerzielle Veranstaltungen sind teilweise ausgeschlossen, zum Beispiel in Berlin-Mitte.
  • Der Schutz von Natur, Umwelt und Erholung hat besonderes Gewicht.

Hinweis: Eine Liste der zuständigen Ansprechpersonen für Ausnahmegenehmigungen in den Umwelt- und Naturschutzämtern der Bezirke findest du auf der Kontaktliste der Bezirke

Antragsfristen

Die Fristen für Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung nach dem Grünanlagengesetz sind nicht berlinweit einheitlich geregelt. Sie werden von den Bezirksämtern unterschiedlich festgelegt und hängen u. a. vom Umfang der Veranstaltung und von der betroffenen Grünfläche ab.

  • In einzelnen Bezirken: mindestens 6 Wochen vor geplantem Aufbaubeginn
  • In anderen Bezirken: bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Hinweis: Verbindlich ist immer die Auskunft des zuständigen Straßen- und Grünflächenamts. Kläre die Frist frühzeitig direkt beim zuständigen Bezirksamt. Wenn du einen Antrag 10 Wochen vor der Veranstaltung einreichst, bist du auf der sicheren Seite.

Erforderliche Unterlagen

Ein Antrag wird in der Regel formlos, aber schriftlich und unterschrieben eingereicht. Einzelne Bezirke können eigene Formulare oder zusätzliche Unterlagen verlangen. Der Antragsassistent von Raumsonde unterstützt dich bei der Vorbereitung der benötigten Unterlagen, ersetzt aber keine behördliche Prüfung.

Mindestanforderungen

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten der antragstellenden Person
  • Ort der Nutzung mit Lageplan
  • Zeitraum der Nutzung inklusive Auf- und Abbauzeiten
  • Zweck der Nutzung: genaue Beschreibung der Veranstaltung, geplante Aktivitäten, Beteiligte
  • Beschreibung aller Aufbauten und Infrastruktur

Diese Angaben entsprechen veröffentlichten Mindestanforderungen einzelner Bezirke, u. a. des Bezirksamts Mitte von Berlin. Weitere Unterlagen können im Einzelfall verlangt werden.

Beispiele für Ausnahmegenehmigungen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

Weitere Genehmigungen, Verbote und Gebühren

  • Landschafts- und Naturschutzgebiete: Befindet sich die betroffene Grünanlage ganz oder teilweise in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet, ist zusätzlich eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Ohne diese Zustimmung kann keine Ausnahmegenehmigung nach dem Grünanlagengesetz erteilt werden.
  • Grillen und offenes Feuer: In öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen grundsätzlich verboten. Diese Nutzungen werden nicht genehmigt, auch nicht im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung.
  • Verwaltungsgebühren: Die Bearbeitung eines Antrags ist in der Regel gebührenpflichtig (VGebO Berlin). Gemeinnützige oder mildtätige Organisationen und Träger können ggf. befreit werden (mit gültigem Freistellungsbescheid des Finanzamts). Die Entscheidung trifft das jeweilige Bezirksamt im Einzelfall.

Hinweis: Der Antragsassistent von Raumsonde hilft dir dabei, die für den Genehmigungsprozess notwendingen Unterlagen zu erstellen


Grünflächenartige Freiflächen ohne Widmung

Grünflächenartige Flächen ohne Widmung sind z.B. das Tempelhofer Feld und weitere weitere landeseigene, grünflächenartige Freiflächen, die nicht als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet sind. Für diese gilt:

  • Das Grünanlagengesetz findet keine Anwendung.
  • Genehmigungen erfolgen flächenbezogen. Sie sind nicht einheitlich geregelt.
  • Zuständigkeiten und Verfahren hängen von der konkreten Fläche ab.
Beschilderung für Grünflächen

Auf grünflächenartige Freiflächen ohne Widmung wie dem Tempelhofer Feld gelten Sonderbestimmungen.

Je nach Fläche kann erforderlich sein:

  • eine Sondernutzungserlaubnis, oder
  • eine Genehmigung des jeweiligen Flächeneigentümers (z. B. landeseigene Gesellschaften)

Hinweis: Welche Genehmigung notwendig ist und welche Stelle zuständig ist, muss für jede Fläche einzeln geklärt werden. Es gibt dafür kein allgemeingültiges Verfahren, mit Ausnahme einiger spezifischer Flächen, welche von der Grün Berlin GmbH betrieben werden.


Veranstaltungen auf Flächen der Grün Berlin GmbH

Einige grünflächenartige Freiflächen und Parks in Berlin werden von der Grün Berlin GmbH betrieben. Für diese Flächen gelten eigene Regelungen und Verfahren. Zuständig für Veranstaltungsanfragen ist in der Regel Grün Berlin bzw. die jeweilige Parkverwaltung.

Tempelhofer Feld

Das Tempelhofer Feld unterliegt nicht dem Grünanlagengesetz. Veranstaltungen sind jedoch ebenfalls genehmigungspflichtig. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThF-Gesetz). Veranstaltungen sind danach nur in bestimmten Bereichen, insbesondere auf dem Äußeren Wiesenring, zulässig.

Zu beachten::

  • Kleinere private Feiern sind im Rahmen der normalen Nutzung möglich, sofern sie der Benutzungsordnung entsprechen und keine besonderen Aufbauten oder Beschallung erfordern.
  • Größere oder organisierte Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig.
  • Die Anfrage erfolgt direkt bei der Grün Berlin GmbH über das Formular auf der Website des Tempelhofer Feldes.
  • Die Bearbeitungszeit hängt von Art und Größe der Veranstaltung ab. Nach Angaben der Betreiberin sollte mit mehreren Wochen Vorlauf gerechnet werden (je nach Veranstaltungsgröße ca. 3–10 Wochen).

Hinweis: Auf der Seite der Grün Berlin GmbH findest du weitere Informationen zu Veranstaltungen auf dem Tempelhofer Feld.

Weitere Parks der Grün Berlin GmbH

Neben dem Tempelhofer Feld betreibt die Grün Berlin GmbH mehrere, größtenteils umzäunte und eintrittspflichtige Parks. Hier ist die Grün Berlin GmbH Vermieterin der Flächen und zuständig für Veranstaltungsanfragen.

Dazu gehören:

Für diese Parks gelten jeweils eigene Nutzungsbedingungen, Entgeltregelungen und Vertragsverfahren. Anfragen sind direkt an die jeweilige Parkverwaltung zu richten.

Sonderfall: Park am Gleisdreieck

Der Park am Gleisdreieck ist zwar eine gewidmete öffentliche Grünanlage, wird aber von der Grün Berlin GmbH betrieben.

Für Veranstaltungen sind hier in der Regel zwei Ebenen zu berücksichtigen:

  1. Abstimmung mit der Grün Berlin GmbH
  2. Zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach dem Grünanlagengesetz durch den zuständigen Bezirk (Friedrichshain-Kreuzberg)

Nach Angaben der Betreiberin erfolgt zunächst eine inhaltliche Vorprüfung durch Grün Berlin. Dabei wird geprüft, ob die Veranstaltung grundsätzlich parkverträglich ist. Im Anschluss wird das Verfahren mit dem Bezirk abgestimmt.

Hinweis: Ob eine Veranstaltung genehmigt wird, entscheidet das zuständige Bezirksamt im Einzelfall.


Ausgewiesene Flächen für nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen

Das Grünanlagengesetz sieht vor, dass Bezirke geeignete Flächen für nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen ausweisen sollen, soweit dies unter Berücksichtigung von Umwelt-, Gesundheits- und Erholungsbelangen möglich ist (§ 6 Abs. 2 GrünanlG).

Umsetzung in der Praxis

Die Umsetzung ist in den Berliner Bezirken sehr unterschiedlich:

  • Manche Bezirke haben einzelne benannte Flächen.
  • Viele Bezirke haben keine festen oder verbindlichen Listen.
  • In der Regel wird jede Anfrage einzeln geprüft.
Maxplatz: Ausgewiesene Flächen für nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen

Ausgewiesene Flächen für nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen werden von den Bezirken selbst designiert. Laut einer Bekanntmachung des Bezirks Mitte ist dies der nördliche Leopoldplatz ("Maxplatz").

Bedeutung für deine Planung

Auch wenn Flächen für nicht-kommerzielle Veranstaltungen vorgesehen sind, besteht kein Anspruch auf Genehmigung. Ob eine Veranstaltung stattfinden kann, wird immer im konkreten Einzelfall entschieden.

Gründe für eine Ablehnung können z. B. sein:

  • Schutz von Natur und Umwelt
  • hohe Vorbelastung oder starke Nutzung der Fläche
  • Brut- oder Schutzzeiten von Tieren
  • Konflikte mit anderen Nutzungen, insbesondere der Erholung

Empfehlung für Veranstaltende

Nimm frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Straßen- und Grünflächenamt auf. Kläre gemeinsam, ob es im Bezirk ausgewiesene oder grundsätzlich geeignete Flächen gibt und ob deine geplante Veranstaltung auf der gewünschten Fläche grundsätzlich in Frage kommt.

Hinweis: Eine Liste der Ansprechpersonen in den Straßen- und Grünflächeämtern der Bezirke findest du auf der Kontaktliste der Bezirke. Frage hier am besten direkt nach den jeweils ausgewiesene Flächen für nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen.


Freiraumverträgliche Kulturveranstaltungen

Eine Veranstaltung gilt als freiraumverträgliche Kulturveranstaltung, wenn sie folgende Eigenschaften aufweist:

  • frei und öffentlich für alle Personen zugänglich und kostenfrei
  • verfolgt keine primär wirtschaftlichen Ziele und liegt im (überwiegend) öffentlichen Interesse
  • verursacht keine dauerhaften Schäden, z. B. an Boden, Vegetation oder Wegen
  • bleibt innerhalb der Belastungsgrenzen der Fläche (z. B. Anzahl, Lautstärke, Häufigkeit)
  • verdrängt andere Nutzungen (z. B. Erholung) nicht dauerhaft
  • berücksichtigt Aspekte einer nachhaltigen und klimafreundlichen Veranstaltungsdurchführung
  • hält geltende Regeln und Auflagen ein (z. B. Mehrwegsysteme, Schutz sensibler Bereiche)

Diese Kategorie hilft Bezirksämtern und Veranstaltenden bei der Einschätzung im Genehmigungsverfahren. Sie bedeutet nicht, dass eine Veranstaltung automatisch genehmigt oder abgelehnt wird. Öffentliche Grünflächen sind keine normalen Veranstaltungsorte. Sie werden von vielen Menschen genutzt und sind ökologisch sensibel.

Wenn du deine Veranstaltung freiraumverträglich planst, kannst du:

  • Konflikte mit Natur- und Umweltschutz früh erkennen
  • besser einschätzen, ob eine Fläche geeignet ist
  • Auflagen verständlicher einplanen und umsetzen

Ob eine Veranstaltung als freiraumverträglich gilt, entscheidet immer das zuständige Bezirksamt im Einzelfall.

Hinweis: Weitere Hintergründe und Beispiele findest du im Abschlussbericht Kultur im Grünen: Orte im öffentlichen Raum für freiraumverträgliche Kulturveranstaltungen


Checkliste für Natur- und Flächenschutz

Die folgenden Punkte für Veranstaltungen auf Naturschutzflächen basieren auf bestehenden guides und behördlicher Praxis. Sie ersetzen keine individuellen Auflagen, geben aber praktische Orientierung für Planung, Aufbau, Durchführung und Abbau.

Schutz sensibler Bereiche & Tiere

  • Sperre empfindliche Bereiche ab (z. B. mit Bauzäunen oder Flatterband).
  • Plane Veranstaltungen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten von Tieren (in der Regel April bis Ende Juli).
  • Verwende keine Folienballons und keine mit Gas gefüllten Luftballons.
  • Verzichte auf Konfetti und andere kleinteilige Einwegmaterialien.
  • Nutze kein Feuerwerk.
  • Setze Drohnenshows und Skybeamer nicht während des Vogelzugs ein (Frühjahr und Herbst).
  • Nutze insektenfreundliches Licht (warmweiß, geringer Blauanteil).
  • Leuchte keine Bäume an und richte Lichtquellen auf den Boden.
  • Informiere Besuchende über sensible Bereiche, geschützte Tiere und Pflanzen sowie gewünschtes Verhalten vor Ort.

Boden- und Rasenschutz

  • Lege auf unversiegelten Flächen Boden- oder Rasenschutzsysteme aus.
  • Lege vorab fest, welche Wege befahrbar sind und welche nicht.
  • Stelle keine Fahrzeuge auf unversiegelten Flächen ab.
  • Achte besonders auf feuchte oder nasse Böden; befahre sie nur mit geeignetem Schutzmaterial.
  • Stelle ausreichend Toiletten bereit, um wildes Urinieren zu vermeiden.
  • Entsorge Abwasser fachgerecht.
  • Entferne Abfall regelmäßig und zeitnah aus der Fläche.
  • Setze Hand-Aschenbecher ein, um Zigarettenstummel auf dem Boden zu vermeiden.

Baum- und Wurzelschutz

  • Achte darauf, dass geschützte Bäume und Hecken nicht beschädigt werden.
  • Halte Mindestabstände zu Bäumen ein oder nutze Baumschutzgitter.
  • Schütze Baumstämme mit geeigneten Materialien (z. B. Kokos- oder Strohmatten).
  • Befestige keine Kabel oder Seile direkt an Stämmen oder Ästen.
  • Wenn es nicht vermeidbar ist, nutze fachgerechte Baumschlingen.
  • Schütze Wurzelbereiche besonders (z. B. durch Absperrungen, Podeste, Bodenschutzmaterialien).
  • Lasse vor der Veranstaltung eine fachgerechte Baumkontrolle durchführen.

Wetter- und Klimarisiken

  • Prüfe regelmäßig den Wetterbericht.
  • Plane Maßnahmen für Sturm, Starkregen und Unwetter.
  • Beziehe Risiken durch Astbruch sowie geschädigte/vorgeschädigte Bäume frühzeitig in die Planung ein.
  • Achte auf die Verkehrssicherheit der gesamten Parkanlage.

Lärmemissionen

  • Platziere Bühnen so, dass natürliche Gegebenheiten (z. B. Gelände, Bäume, Gebäude) die Schallausbreitung reduzieren.
  • Richte Lautsprecher nicht direkt auf Wohnbebauung aus.
  • Nutze lärmarme Beschallungssysteme (z. B. gerichtete Anlagen, multipunktuelle Systeme).
  • Messe und überwache den Lärmpegel während der Veranstaltung.
  • Weitere Informationen findest du im Guide zu Schall-, Licht- und Immissionsschutz sowie im Guide zu Bühnen und Beschallungsanlagen.

Hinweis: Weitere Informationen zu diesem Thema findest du im Guide zu Nachhaltigen Veranstaltungen und im Guide Immissionsschutz – Schall & Licht