Gastronomie (Essen & Getränke)
Gastronomie
Essen und Getränke sind bei vielen Veranstaltungen im öffentlichen Raum ein zentraler Bestandteil des Veranstaltungskonzepts. Sie beeinflussen nicht nur das Angebot für Besuchende, sondern auch Planung, Genehmigungen, Hygiene, Abfallmanagement und Nachhaltigkeit.
Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem ab von:
- Preis: Werden Speisen und Getränke verkauft oder kostenlos ausgegeben?
- Anbieter:innen: Organisierst du das Angebot selbst oder bindest du externe Anbieter:innen ein?
- Angebotenen Lebensmitteln und Getränken: Alkoholfrei oder alkoholisch, verpackt oder offen.
Dieser Guide unterstützt dich dabei, die Anforderungen an gastronomische Angebote zu verstehen, damit du sicher und nachvollziehbar planen kannst. Er gibt dir Orientierung zu Zuständigkeiten, dem Genehmigungsprozess, unterschiedlichen Hygieneanforderungen, Mehrweg- und Pfandsystemen sowie zur nachhaltigen Gestaltung von Essens- und Getränkeangeboten auf Veranstaltungen.
Hinweis: Zuständigkeiten und Verfahren können sich je nach Berliner Bezirk unterscheiden. Kläre offene Fragen deshalb frühzeitig mit der zuständigen Stelle.
Anforderungen an gastronomische Angebote
Das Gaststättengesetz kann auch bei Veranstaltungen relevant sein. Bei zeitlich begrenzten Veranstaltungen ist in der Regel keine dauerhafte Gaststättenerlaubnis erforderlich. Wird jedoch Alkohol ausgeschenkt, ist meist eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz notwendig.

Ein Gaststättengewerbe liegt vor, wenn gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Das gilt auch dann, wenn der Verkauf nur vorübergehend erfolgt, zum Beispiel an Ständen oder mobilen Ausschankstellen.
Werden ausschließlich alkoholfreie Getränke oder Speisen angeboten, ist in der Regel keine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Welche Einordnung im Einzelfall zutrifft, entscheidet das zuständige Ordnungsamt (siehe Abschnitt Anmeldung und Genehmigung).
Je nach Ausgestaltung deines Angebots lassen sich drei typische Konstellationen unterscheiden.
Nicht-gewerbliche Abgabe
In Fällen nicht-gewerblicher Abgabe (z.B. ein Kuchenbasar, bei dem Speisen gegen Spenden abgegeben werden und keine Gewinnerzielung erfolgt) ist zumeist keine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Bist du dir dennoch unsicher, ob eine Anmeldung notwendig ist, klärst du vorab mit dem zuständigen Ordnungsamt. Personen, die Speisen ausgeben oder mit offenen Lebensmitteln umgehen, benötigen in der Regel eine Hygieneschulung. Weitere Hinweise hierzu findest du im Abschnitt Hygiene und Betrieb.
Eigener Verkauf
Wenn du oder dein Team selbst Speisen oder Getränke verkauft, handelt es sich um ein gewerbliches Angebot. Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist meist eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich. Diese beantragst du beim zuständigen Ordnungsamt.
Personen, die mit offenen Lebensmitteln oder Getränken umgehen, benötigen eine Hygieneschulung. Plane ausreichend Vorlaufzeit ein, da die Bearbeitung eines Antrags mehrere Wochen dauern kann. Wenn ausschließlich alkoholfreie Getränke und Speisen angeboten werden, ist in der Regel keine gaststättenrechtliche Gestattung erforderlich. Die verbindliche Einordnung nimmt aber das jeweilige Ordnungsamt des Bezirks vor.
Externe Anbieter:innen
Wenn externe gastronomische Anbieter:innen auf deiner Veranstaltung Speisen oder Getränke verkaufen:
- Mobile Anbieter:innen verfügen in der Regel über eine Reisegewerbekarte und Hygieneschulungen für ihr Personal.
- Du solltest die Anbieter:innen Person oder Organisationim Veranstaltungskonzept benennen (Name, Firmierung, ggf. Handelsregistereintrag).
- Je nach Vorgabe des Bezirks müssen die Unterlagen zur Prüfung eingereicht werden.
- Auch bei externen Anbieter:innenn bleibst du als Veranstaltender in der Abstimmung mit dem Amt eingebunden
Anmeldung und Genehmigung
Gastronomische Angebote meldest du zunächst beim Bezirksamt, in dem die Veranstaltung stattfindet. Eine zentrale Anlaufstelle für ganz Berlin gibt es nicht.
Die erste Ansprechstelle ist in der Regel das zuständige Ordnungsamt. Dort wird geprüft:
- Ob dein gastronomisches Angebot genehmigungspflichtig ist,
- Welche Erlaubnis oder Gestattung erforderlich ist,
- Ob weitere Stellen eingebunden werden müssen (z. B. Gesundheits- oder Veterinäramt).
Verlässliche Informationen zu Zuständigkeiten, Verfahren und Kontaktadressen findest du auf der Seite des Serviceportal Berlins. Dort kannst du viele Anträge online stellen oder dich direkt an das zuständige Bezirksamt weiterleiten lassen.
Hinweis: Da Abläufe je nach Bezirk unterschiedlich sein können, ist es sinnvoll, offene Fragen frühzeitig mit dem jeweils zuständigen Ordnungsamt zu klären. Eine Liste der zuständigen Ansprechpartner:innen der Bezirke findest du auf der Kontaktliste für alle Bezirke
Welche Erlaubnis ist erforderlich?
Angebote ohne Alkohol
Wenn du ausschließlich alkoholfreie Getränke und Speisen anbietest, ist in der Regel keine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die Einordnung erfolgt durch das Ordnungsamt im Einzelfall. Unabhängig davon gelten die Anforderungen des Lebensmittelrechts (z. B. Hygiene, Schulungen).
Ausschank alkoholischer Getränke
Wenn du im Rahmen einer Veranstaltung vorübergehend alkoholische Getränke ausschenkst, ist eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich. Die Gestattung gilt dann nur für den angegebenen Zeitraum, nur für den konkreten Ort und wird befristet mit Auflagen erteilt. Voraussetzung ist ein besonderer Anlass von kurzer Dauer, zum Beispiel Straßen- oder Stadtfeste, Jubiläen, Sportveranstaltungen oder Weihnachtsmärkte.
Hinweis: Eine reguläre Gaststättengewerbeerlaubnis ist in der Regel nur bei dauerhaftem Betrieb erforderlich und nicht der Regelfall für temporäre Veranstaltungen.
Gaststättengestattung (§12 GastG)
Typische Inhalte eines Antrags
In der Regel wird ein schriftliches Veranstaltungskonzept benötigt mit Angaben zu:
- Art und Zweck der Veranstaltung
- Datum, Uhrzeiten und Dauer
- Veranstaltungsort (inkl. Lageplan)
- Erwartete Zahl der Besuchenden
- Art des gastronomischen Angebots
- Ausschank alkoholischer Getränke
- Kommerzialität der Veranstaltung
Notwendige Unterlagen
Je nach Konstellation können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Antrag auf Gestattung nach § 12 GastG
- Ausweisdokument der antragstellenden Person
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (bei Alkoholausschank)
- Nachweis einer Gaststättenunterrichtung (bei wiederholter Antragstellung)
- Reisegewerbekarte bei externen Anbietern
- Hygieneschulungsnachweise der eingesetzten Personen
- Lageplan
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, legt das Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks fest.
Gaststättenunterrichtung
Die Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG ist erforderlich, wenn alkoholische Getränke regelmäßig oder wiederholt ausgeschenkt werden. Bei einmaligen Veranstaltungen mit einer Gestattung nach § 12 GastG ist sie häufig nicht zwingend erforderlich, kann aber im Einzelfall vom Bezirk verlangt werden. Die Entscheidung trifft das zuständige Ordnungsamt Die Gestattung kann online auf dem Service-Portal Berlin beantragt werden:
Hinweis: Der Antrag nach § 12 GastG bezieht sich ausschließlich auf den Ausschank alkoholischer Getränke. Angaben zu Speisen, Hygiene, Mehrweg, Abfall oder Nachhaltigkeit sind keine Bestandteile der Gestattung, können aber Teil des Veranstaltungskonzepts oder Gegenstand anderer Prüfungen sein.
Hygiene und Betrieb
Wenn bei deiner Veranstaltung mit Lebensmitteln umgegangen wird, gelten grundlegende Hygieneregeln:
- Hygienische Lagerung, Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln
- Einhaltung geeigneter Temperaturen und Standzeiten
- Einsatz von geschultem und unterwiesenem Personal

Auch externe gastronomische Anbieter:innen solltest du nach einem Hygienenachweise für das Personal fragen, denn du bleibst als Veranstalter:in in die Abstimmung mit dem zuständigen Amt verantwortlich. (Quelle: main-taunus.de)
Einfache Eigenkontrollen helfen, den Überblick zu behalten. Sie sollten zum jeweiligen Setup passen und klar regeln, was kontrolliert wird und wer verantwortlich ist. Rechtliche Grundlagen sind unter anderem das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die Lebensmittelhygieneverordnung.
Hygieneschulungen
Personen, die bei einer Veranstaltung mit offenen Lebensmitteln oder Getränken umgehen, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diess gilt auch für ehrenamtliche Tätigkeiten und einmalige Veranstaltungen.
Die Belehrung wird vom zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt und muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen. Ob im Einzelfall eine Hygieneschulung erforderlich ist, sollte frühzeitig mit dem zuständigen Gesundheits- oder Veterinäramt geklärt werden. Dort werden notwendige Kenntnisse, wie z.B. kritische Temperaturen, Standzeiten, grundlegende mikrobiologische Zusammenhänge vermittelt.
Hinweis: Direkt online im Service Portal Berlin kannst du eine Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung gegen eine Gebühr beantragen
Getränkeschankanlagen
Getränkeschankanlagen sind Anlagen, mit denen Getränke zum Verzehr vor Ort ausgeschenkt werden (mit oder ohne Druck). Getränkeschankanlagen dürfen nur betrieben werden, wenn sie technisch geprüft und hygienisch einwandfrei sind. Nimm eine Anlage erst in Betrieb, nachdem eine sachkundige Person die Erstprüfung durchgeführt hat. Die Prüfung sollte dokumentiert werden.
Abfälle aus der Gastronomie
Für Abfälle aus gastronomischen Arbeitsbereichen gelten die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Sie betrifft insbesondere die getrennte Sammlung von Wertstoffen in Küchen- und Backstagebereichen. Nach § 3 GewAbfV sind diese gewerblichen Haushaltsabfälle (Siedlungsabfälle) getrennt zu sammeln, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Das betrifft insbesondere Wertstoffe wie Papier, Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle und Bioabfälle.

Gewerbliche Abfälle von Food-Ständen und Händler:innen sollten möglichst in einem getrennten und abgesicherten Bereich gesammelt werden.
Was im Einzelfall getrennt gesammelt werden muss, hängt von der Größe der Veranstaltung, der Art der Abfälle und den örtlichen Gegebenheiten ab. Bei kleineren Veranstaltungen reichen oft einfache, klar gekennzeichnete Sammelbehälter in den Arbeitsbereichen aus. Die Umsetzung der Abfalltrennung sollte vor der Veranstaltung geplant und mit allen beteiligten Anbieter:innenn abgestimmt werden.
Speiseabfälle
Speiseabfälle fallen insbesondere bei der Zubereitung von Speisen sowie durch nicht verzehrte Essensreste von Gästen an. Dazu zählen auch Abfälle mit tierischen Bestandteilen oder solche, die damit in Kontakt waren.
Diese Abfälle unterliegen besonderen Entsorgungsanforderungen. Eine Entsorgung über Biotonnen ist in der Regel nicht zulässig. Sie müssen getrennt gesammelt und über zugelassene Entsorgungsunternehmen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Fette und Öle
Fette und Öle aus der Speisenzubereitung müssen getrennt gesammelt werden. Sie dürfen nicht über Abflüsse oder die Kanalisation entsorgt werden, da dies zu Schäden an Abwasseranlagen führen kann. Kläre vor der Veranstaltung, wie die Sammlung, Zwischenlagerung und Abholung organisiert sind, zum Beispiel über geeignete Sammelbehälter und einen spezialisierten Entsorgungsbetrieb.
Mehrweg- und Pfandsysteme
Mehrweg- und Pfandsysteme sind ein zentraler Baustein zur Abfallvermeidung bei gastronomischen Angeboten.
- Setze, wo möglich, Mehrweggeschirr, Mehrwegbecher und Mehrwegbesteck ein.
- Pfandsysteme sollten einfach, einheitlich und für alle Stände gleich geregelt sein.
- Achte darauf, dass Rückgabestellen gut sichtbar und erreichbar sind.
- Kläre schon vorher ab, wer für Ausgabe, Rücknahme, Reinigung und Lagerung zuständig ist.
Hinweis: Im Guide zum Abfallmanagement & nachhaltige Beschaffung findest du weitere praktische Hinweise zur Abfalltrennung und Entsorgung.
Nachhaltiges Gastronomie-Angebot
Ein nachhaltiges Gastronomie-Angebot wirkt sich auf Umwelt, Klima und Akzeptanz der Veranstaltung aus. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken kannst du folgende Aspekte berücksichtigen:
- Saisonale und regionale Produkte, um Transportwege zu reduzieren
- Ökologisch erzeugte Lebensmittel, wo verfügbar
- Vegetarische und vegane Optionen
- Einfache Speisen mit wenigen Zutaten
- Realistische Mengenplanung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen
- Überschüssige Lebensmittel an Foodsharing-Initiativen weitergeben, statt sie zu entsorgen

Um deine Veranstaltung nachhaltiger zu gestalten, kannst du Ausschau nach Siegel Certified Partner – sustainable Berlin halten, welches nachhaltige Qualitätsstandards für gastronomische Betriebe in der Event-Branche prüft.
Lebensmittelspenden
Falls Lebensmittel nach einer Veranstaltung übrig bleiben, können sie gespendet werden, wenn hygienische Anforderungen eingehalten werden, beispielsweise:
- Ungeöffnete oder unverarbeitete Lebensmittel
- Obst und Gemüse ohne Zubereitung
- Gekühlte oder tiefgekühlte Produkte bei durchgehender und nachweisbarer Kühlkette
- Backwaren
- Frisch zubereitete Speisen ohne Gästekontakt (unter strengen Hygieneregeln)
Weiterführende Links
IHK Berlin:
- Lebensmittelrecht und Produktkennzeichnung (inkl. Lebensmittelhygiene)
- Gaststättenunterrichtung
- LMHV-Schulung (Lebensmittelhygieneverordnung)
ServicePortal Berlin:
- Infektionsschutzbelehrung inkl. Bescheinigung beantragen
- Gestattung aus besonderem Anlass (§ 12 GastG) beantragen
- Gaststättengewerbe – zum Unterrichtungsnachweis anmelden
Berlin.de:
Rechtliche Grundlagen+

